In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist die Vergütung privater Leistungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten festgehalten. Das sind alle Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dabei kann es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (iGeL) handeln oder aber um die Leistung für eine klassische Privatpatientin oder einen Privatpatienten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Umsatz Ihrer Zahnarztpraxis ganz einfach mit optimierten Abrechnungen erhöhen.
Sie brauchen eine Strategie für Ihre Abrechnungen
Mit nachlässig bearbeiteten Abrechnungen verschenken Sie viel Potenzial. Wir sprechen da aus Erfahrung. Deshalb kann eine Abrechnungsstrategie einen großen Effekt auf Ihren Umsatz haben. Dabei gibt es keine allgemeingültige Strategie, die auf alle Zahnärztinnen und Zahnärzte anwendbar ist. Es kommt immer auch auf die persönlichen Umstände und Ziele an. So müssen Sie beispielsweise Ihre Patientenstruktur analysieren. Auch die Zusammensetzung Ihres Teams spielt eine große Rolle. Im Rahmen der Strategie muss nämlich meistens erst das Grundgerüst aufgebaut werden. In den meisten Fällen bedeutet das, dass sich die Zahnarztpraxen professionelle Hilfe suchen und sich auf private Zusatzleistungen konzentrieren müssen.
Optimieren Sie Ihre Abrechnungen mit professioneller Hilfe
Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden immer die Abrechnung in professionelle Hände zu geben. So müssen Sie sich nicht mehr mit gebührenrechtlichen Entwicklungen befassen und können sicher sein, dass Ihre Abrechnungen absolut fehlerfrei und vor allem auch maximal optimiert sind. Die Kosten dafür halten sich im Vergleich zu Ihrem Aufwand in Grenzen. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch, dann können wir über Details reden.
Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angestellten. Sie profitieren alsohttps://kurzelinks.de/kostenfreie-beratung-abrechnung doppelt von der Auslagerung Ihrer Abrechnungen. Optimierte Abrechnungen erhöhen nämlich nicht nur Ihren Umsatz. Ihr Personal hat außerdem zusätzliche Kapazitäten für Tätigkeiten, die sonst liegen bleiben. Wir denken da beispielsweise an intensive Beratungen zu privaten Zusatzleistungen.
Konzentrieren Sie sich auf private Zusatzleistungen
Sie müssen nicht unbedingt den Anteil Ihrer Privatpatientinnen und Privatpatienten erhöhen, wenn Sie mehr Umsatz machen wollen. Wenn Ihre Kassenpatientinnen und Kassenpatienten sinnvolle private Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, haben Sie denselben Effekt. Logisch, oder? Wenn Sie sich Zeit für individuelle Beratungen nehmen, fühlen sich die Leute in Ihrer Praxis wohl und gut betreut. Menschen, die sich verstanden und gesehen fühlen, sind leichter bereit, in privatärztliche Leistungen zu investieren.
Vermeiden Sie falsche Abrechnungen in Ihrer Zahnarztpraxis
Wenn Sie mehr Leistungen über die GOZ abrechnen, hat das nicht nur Auswirkungen auf den Umsatz. Sie vermeiden gleichzeitig auch fehlerhafte Abrechnungen für kassenärztliche Leistungen. Denn der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ändert sich ständig. Es ist nicht immer einfach, im Praxisalltag alle Vorschriften und Gesetze im Blick zu haben. Wenn sich die Vorgaben dann auch noch ständig ändern, wird das schwierig. Denn Sie müssen die Änderungen zuverlässig in Ihre Abrechnungen einarbeiten. Wenn Sie Leistungen falsch abrechnen und dieser Fehler dann bei einer Plausibilitätsprüfung gefunden wird, müssen Sie mit Regressansprüchen rechnen. Auch das lässt sich vermeiden, wenn Sie die Abrechnungen von Profis in die Hand genommen werden.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen umsatzsteuerbefreit sind
Immer wieder hören wir von Zahnärztinnen und Zahnärzten, dass ihre Leistungen von der Umsatzsteuer befreit seien. Das stimmt nicht ganz. Grundsätzlich sind nur die Umsätze von Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Betonung liegt hier eindeutig bei den Heilbehandlungen. Denn nicht jede Ihrer Behandlungen hat die Absicht, eine Krankheit zu heilen. Deshalb kommt es wie so oft auf den Einzelfall an. Sie sollten sich auf jeden Fall merken, dass es keine pauschale Befreiung von der Umsatzsteuer für Zahnärztinnen oder Zahnärzte gibt.