Ein Fall für die Datenschutzbehörde

DSGVO und Datenschutz in der Zahnarztpraxis – Stand 2021

Riskieren Sie keine Millionenklage. Schützen Sie Ihre Praxis!

Seit nunmehr fast drei Jahren ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland auch für Zahnarztpraxen verpflichtend. Zwar galten davor bereits rigide Vorgaben –  vor allem in Bezug auf sensible Patientendaten –  , doch mit der Kontrolle hatte es bis dato keiner wirklich ernst genommen.

Im Jahre 2021 weht ein ganz anderer Wind. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist der Schmusekurs vorbei. Vermehrt liest man Schreckensmeldungen, in denen von “Datenschutzverstößen“ die Rede ist. Dort werden dann Summen genannt, die definitiv zu viele Nullen haben. Auch Zahnarztpraxen sind darunter.

Wie Sie Ihre Zahnarztpraxis schützen

Ich möchte Sie davor bewahren, Teil einer solchen Schreckensmeldung zu werden.

Natürlich ist es nicht möglich, die Datenschutzthematik von A bis Z aufzuschlüsseln – zumal jede Zahnarztpraxis individuell ist. Doch wenn Sie diese zwei Tipps von mir beherzigen, ist Ihre Zahnarztpraxis gefühlt 95% sicherer als die Ihrer Kollegen.

1. Pflichtdokumente führen

Klopf Klopf – Vor der Tür Ihrer Zahnarztpraxis steht die Landesdatenschutzbehörde. Diese bösen Buben sind dafür zuständig, die Einhaltung der DSGVO zu überwachen und zu kontrollieren.

Jetzt haben Sie lieber die geforderten Pflichtdokumente zur Hand. Die Behörden kontrollieren Vorhandensein und Inhalt dieser Dokumente und sehen diese als Beweismittel an. Ohne diese Dokumente sind Sie als Praxisinhaber schuldig. Und schon werden Sie Teil der Schreckensmeldung. Gerade das möchte ich vermeiden.

Deswegen bitte ich Sie: Führen Sie diese rund 50 Pflichtdokumente. Die Dokumente befassen sich mit jedem Arbeitsschritt in der Praxis, in dem personenbezogene Daten (egal ob vom Mitarbeiter oder vom Patienten) verarbeitet werden.

Darunter sollten z.B.

  • die Formulare zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • das Verarbeitungstätigkeiten-Verzeichnis
  • oder der Schulungsplan

sein.

Schauen Sie heute am besten direkt einmal nach. Ihr Zukunfts-Ich wird es Ihnen danken.

2. Datenschutz vorleben

Ihr Datenschutz kann nur funktionieren, wenn Sie ihn innerhalb Ihrer Praxis „leben“.

Es ist Ihre Aufgabe ein Vorbild für Ihre Mitarbeiter zu sein, denn Datenschutz ist Chefsache.

Hier sind ein paar Tipps, die Sie direkt ab morgen umsetzen können:

  • Achten Sie darauf, dass der Computer immer bei Verlassen des Arbeitsplatzes gesperrt wird
  • Lassen Sie nirgendwo Akten oder sonstige Dokumente unbeobachtet liegen
  • Sorgen Sie dafür, dass die Rezeption während der Praxisöffnungszeiten permanent besetzt ist

Es würde mich freuen, wenn ich den Namen Ihrer Praxis nicht in der nächsten Schreckensmeldung lesen muss.

Viel Erfolg beim Umsetzen.

https://www.opti-hc.de/wp-content/uploads/2021/09/Nico_Signatur_Praxisfluesterer_1050x645-200x85-1.jpg