Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung in der Zahnarztpraxis

Die zahnärztliche Abrechnung ist für die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte ein rotes Tuch. Wenn Sie Medizin studieren, machen Sie das nicht, weil Sie sich so wahnsinnig gerne mit Gesetzen und Gebührenordnungen beschäftigen. Im Gegensatz zu uns. Denn wir kennen uns damit aus. Deshalb geben wir Ihnen hier einen Einblick in die Grundlagen der Abrechnung von Zahnarztpraxen.

 

Regelleistungen, Privatleistungen und individuelle Gesundheitsleistungen

Wenn es um die zahntechnische Abrechnung geht, gibt es drei unterschiedliche Gruppen von Patientinnen und Patienten. Die erste Gruppe sind die gesetzlich Versicherten. Sie bekommen die sogenannten Regelleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dann gibt es noch die Gruppe der Privatpatientinnen und Privatpatienten. Ihre Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die dritte Gruppe sind die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Sie sind meistens gesetzlich krankenversichert, möchten aber individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Das sind Leistungen, die über die normalen Behandlungen hinausgehen. Sie sind nicht von der GKV abgedeckt und werden deshalb auch über die GOZ abgerechnet.

 

Grundlagen der zahntechnischen Abrechnung

Die Basis für die gesetzliche Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen bildet immer der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Gleichzeitig ist dieses Gebührenverzeichnis auch die Grundlage für das vertragszahnärztliche Honorar.

Der BEMA regelt grundsätzlich folgende Leistungen:

  1. Konservierende und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen
  2. Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels bei Kieferbruch
  3. Hilfe bei Kiefergelenkserkrankungen beispielsweise mit Zahnschienen
  4. Kieferorthopädische Behandlung
  5. Systematische Behandlung von Parodontopathien
  6. Zahnersatz und Zahnkronen

Im BEMA werden alle Behandlungen benannt, die von den Kassen übernommen werden. Dabei können die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht komplett oder auch nur teilweise übernommen werden.

Für jede Abrechnungsposition ist im BEMA eine bestimmte Punktzahl vermerkt. Diese Zahl wird dann mit einem Punktwert multipliziert und das Ergebnis ist der Preis für die Behandlung in der Zahnarztpraxis, also das Honorar der Ärztin beziehungsweise des Arztes. Der Punktwert wird jährlich neu verhandelt. Diese Verhandlung liegt bei den Ländern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen. Zahnersatz und Zahnkronen sind allerdings davon ausgenommen. Der Wert für diese Behandlungen wird bundeseinheitlich bestimmt.

Im BEMA wird also kein individueller Aufwand berücksichtigt. In den meisten Fällen sind die Behandlungen der einzelnen Patientinnen und Patienten allerdings unterschiedlich und sehr individuell. Die Zahl ist ein Durchschnittswert verschiedener Einzelfälle in Zahnarztpraxen. Das heißt, die Kosten für leichte und schwere Behandlungen sind immer gleich. Unabhängig davon, wie viel Material verbraucht wird oder welche Geräte eingesetzt werden.

 

Zahntechnische Abrechnungen mit Strategie und Beratung

Als Zahnärztin oder Zahnarzt können Sie für eine Befundsituation meistens unterschiedliche Behandlungen anbieten. Dabei sind alle Alternativen wissenschaftlich abgesichert, unterscheiden sich allerdings in Bezug auf die Kosten.

Da die meisten Patientinnen und Patienten unterschiedliche Ansprüche haben, gibt es immer die Möglichkeit, Behandlungen über die GKV-Leistungen (BEMA) oder über die außervertraglichen Leistungen (GOZ) abzurechnen. Nur so können Sie jederzeit das gesamte Leistungsspektrum der Zahnmedizin anbieten. Welche Kosten dann im Einzelfall entstehen, hängt nicht nur von der Entscheidung der Patientinnen und Patienten ab. Mit Ihrer kompetenten Beratung können Sie zu der Entscheidung beitragen.

Die Patientinnen und Patienten, die beispielsweise aus ästhetischen Gründen eine abweichende Behandlung möchten, müssen zwar die Kosten dafür selber tragen, haben dann aber auch ein Ergebnis, das ihren Bedürfnissen entspricht. Dafür bekommen sie dann eine private Abrechnung auf Grundlage der GOZ.

Zahntechnische Abrechnungen sind komplex und vor allem für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte im Praxisalltag kaum zu bewältigen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei der Erstellung einer lukrativen Abrechnungsstrategie auf kompetente Beratung zu setzen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular unter diesem Link erreichen – oder Sie buchen direkt Ihren kostenfreien Beratungstermin unter diesem Link und wir klären gemeinsam den Umfang und Bedarf Ihrer Praxis.

 


 

Weiteres zu dem Thema

Weitere Informationen zum Thema Abrechnung finden Sie auch in unserem Blog Beitrag „Abrechnungen von Privatpatientinnen und Privatpatienten optimieren“ sowie auf unserer Seite OPTI Abrechnungsservice.