Praxiswertermittlung – So berechnen Sie den Wert Ihrer Zahnarztpraxis

Praxiswertermittlung –
So berechnen Sie den Wert Ihrer Zahnarztpraxis

 

Wenn Sie in den Ruhestand gehen möchten oder aus anderen Gründen Ihre Zahnarztpraxis abgeben, müssen Sie den Wert der Praxis kennen.

Bei einer Praxisbewertung wird der Marktwert ermittelt. Dabei gilt es alle relevanten Einflussfaktoren, Zahlen und Planwerte zu berücksichtigen. Mit einer Praxiswertermittlung sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Praxis weder unter Wert noch über Wert verkaufen. So verkaufen Sie nicht nur zu einem fairen Preis, Sie können auch Ihre Zukunft und Ihre Finanzen gut und sicher planen.

Bei dieser Berechnung sollten Sie sich nicht auf Faustregeln verlassen. Wir raten davon ab, den Praxiswert überschlagsweise zu bestimmen. Berechnungen mit reduzierten Informationen und beliebigen Multiplikatoren ergeben keine zuverlässigen Werte.

 

 

Professionelle Praxiswertermittlung

 

Wenn Sie planen, Ihre Zahnarztpraxis zu verkaufen, sollten Sie sich von Beraterinnen oder Beratern unterstützen lassen, die sich auf Ihre Branche spezialisiert haben. Eine professionelle Bewertung erleichtert Ihnen den Verkauf.

Der Wert einer Praxis ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Deshalb sollten Sie die Berechnung Expertinnen und Experten überlassen. Durch mehrjährige Erfahrung und tiefgründigem Wissen über den Praxismarkt können sie die Chancen und Risiken für Ihren geplanten Verkauf zuverlässig berechnen. So ersparen Sie sich unangenehme Überraschungen.

 

 

Modifizierte Ertragswertmethode

 

Methoden zur Praxiswertermittlung gibt es viele. Seit Jahrzehnten werden die Methoden entwickelt und verfeinert. Das macht deutlich, dass die Bewertung einer Zahnarztpraxis sehr komplex ist. Deshalb gibt es nach wie vor viele Diskussionen über die unterschiedlichen Methoden, über Grundlegendes und über Details.

Wir haben uns für die modifizierte Ertragswertmethode entschieden. Diese Art, den Wert von Praxen zu berechnen, ist derzeit als marktübliches Verfahren anerkannt. Damit halten wir uns an die Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer.

Auch das Bundessozialgericht hat diese Methode für die Praxiswertermittlung für Zahnarztpraxen anerkannt. Deshalb wird bei dieser Methode auch vom sogenannten Goldstandard gesprochen. Wie das im Detail funktioniert? Das erklären wir Ihnen:

 

1. Ertragszahlen analysieren

 

Wenn wir den Wert Ihrer Zahnarztpraxis berechnen, analysieren wir in einem ersten Schritt die Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre. Danach wird der Gewinn um individuelle, nicht auf Nachfolgerinnen und Nachfolger übertragbare Erlöse und Kosten bereinigt. Das sind außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die in einem typischen Geschäftsjahr nicht entstehen würden.

 

2. Kapitalisierungszeitraum eingrenzen

 

Das ist der Zeitraum, in dem die Käuferinnen oder Käufer von dem vorhandenen Ruf der Zahnarztpraxis profitieren.

Das heißt, wir gehen davon aus, dass Patientinnen und Patienten nach der Übertragung der Praxis weiterhin der Praxis treu bleiben. Dieser Erfolg ist allerdings auf die bereits geschaffene Bindung zurückzuführen.

Es wird also berechnet, ab wann die künftigen Erfolge der Praxis nicht mehr auf die Arbeit der Verkäuferin oder des Verkäufers zurückzuführen sind. Üblicherweise beträgt der Zeitraum zwei bis fünf Jahre.

 

3. Zukünftigen Praxisertrag berechnen

 

Für den errechneten Kapitalisierungszeitraum erstellen wir dann mit Hilfe der bereinigten Ertragszahlen aus den letzten Jahren eine Kosten- und Umsatzprognose. Dabei berücksichtigen wir werterhöhend oder wertmindern die subjektiven und die objektiven Bewertungsmerkmale.

Wenn Sie also beispielsweise spezifische Zusatzqualifikationen erworben haben, verringert das den prognostizierten Praxisertrag, weil wir immer von theoretischen, durchschnittlichen Nachfolgerinnen oder Nachfolgern ausgehen.

Stellen wir für die kommenden Jahre nötige Investitionen fest, mindern diese ebenfalls den zu erwartenden Ertrag. Natürlich werden auch eine pauschalierte Einkommensteuer und ein kalkulatorischer Lohn abgezogen. Bei der Berechnung des Lohns berücksichtigen wir alternative, vergleichbare Verdienstmöglichkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten.

 

4. Abzinsung

 

Zum Schluss wird der Praxisertrag zum Bewertungsstichtag abgezinst. Der Zinssatz für die sogenannte Abzinsung besteht aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag für die unternehmerische Tätigkeit. Der Wert, der sich dann nach dieser Abzinsung ergibt, ist der finale Praxiswert.

Wenn Sie Fragen zum modifizierten Ertragswertverfahren haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

 

 

Mehr zur Praxisabgabe finden Sie in diesem Blog und in unserer Expertise: https://www.opti-hc.de/unsere-expertise/zahnarztpraxis-verkaufen