Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran und ein zentraler Baustein ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt – ein Meilenstein für die Speicherung und den Austausch medizinischer Daten. Doch was genau bedeutet die ePA für Patienten, Patientinnen und Zahnarztpraxen? In diesem Blogbeitrag klären wir die wichtigsten Fragen.
1. Was ist die elektronische Patientenakte?
Die ePA ist ein digitaler Speicherort, in dem Gesundheitsdaten eines Versicherten zentral gesammelt und verwaltet werden können. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt und bietet eine Plattform, um wichtige Informationen wie:
- Befunde,
- Diagnosen,
- Medikationspläne,
- Impfungen und
- Röntgenbilder
an einem Ort zu bündeln. Ziel ist es, die medizinische Versorgung effizienter und besser zu machen, indem Ärzte/Ärztinnen schneller auf relevante Daten zugreifen können.
2. Wie funktioniert die ePA?
Die ePA für alle wird über ein Opt-Out-Verfahren eingeführt. Das heißt für jede gesetzlich versicherte Person wird automatisch eine ePA eingerichtet, sofern er/sie nicht aktiv bei der zuständigen Krankenkasse einen Widerspruch einlegt.
Die Nutzung der ePA:
- Verwaltung durch die Versicherten:
- Gesetzlich Versicherte (Patient/in) erhalten von Ihrer Krankenkasse eine ePA-App, mit der sie festlegen, welche Daten gespeichert und wer auf Ihre ePA zugreifen darf und wie lange.
- Zugriffsrechte können erteilt, eingeschränkt oder entzogen werden.
- Zugriff durch Praxen:
- Zahnarzt- und Arztpraxen dürfen nur mit Zustimmung der Patienten/Patientinnen auf die ePA zugreifen (Einstellung in der ePA-App).
- Der Zugriff erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
- Lesen und Hochladen von Daten, sofern die vom Patienten / von der Patientin erteilten Zugriffsrechte bestehen.
3. Welche Pflichten haben Zahnarztpraxen?
Befüllung der ePA
- Zahnarztpraxen sind verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in die ePA einzustellen, sofern der/die Patient/in nicht widersprochen hat. Dazu gehören:
- elektronische Arztbriefe
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Röntgenbilder,
- Befundberichte aus invasiven oder konservativen Maßnahmen,
- Ergebnisse von Laboruntersuchungen (z. B. PAR-Keime, Speicheltests) und
- Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept (automatisch vom E-Mail-Server in die Medikationsliste der ePA übertragen).
- Daten müssen im Rahmen der aktuellen Behandlung entstanden sein. Es ist nicht erforderlich, Daten extra für die ePA zu erstellen.
- Voraussetzungen für die Befüllung:
- Daten wurden selbst erhoben
- Daten stammen aus dem aktuellen Behandlungskontext
- Daten liegen bereits in elektronischer Form vor
- Patient/in hat dem Einstellen der Daten nicht widersprochen
- es werden keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Persönlichkeitsrechte)
- Auf Wunsch eines Patienten / einer Patientin sind folgende Dokumente in die ePA zu übertragen:
- eZahnbonusheft
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Heil- und Kostenplan (HKP)
Dokumentationspflicht
- Einwilligungen und Widersprüche: Wenn Patienten/Patientinnen der Speicherung bestimmter Daten widersprechen oder zusätzliche Einträge wünschen, muss dies in Ihrer praxiseigenen Behandlungsdokumentation festgehalten werden.
Informationspflicht
- Patienten/Patientinnen müssen darüber informiert werden, welche Daten in die ePA eingestellt werden und welche Rechte sie haben (z. B. Widerspruch, Datenkontrolle).
- Dies erfolgt mündlich und kann durch Aushänge oder schriftliche Informationen unterstützt werden.
TIPP: Die gematik GmbH (hier klicken, um dem Link zu folgen)bietet einige Infomaterialien zur ePA für alle an.
4. Was bedeutet die ePA für Patienten/Patientinnen?
Vorteile:
- Zentrale Datenverwaltung: Alle Gesundheitsdaten digital an einem Ort, jederzeit verfügbar.
- Bessere Behandlung: Schnellere und präzisere Diagnosen durch vollständige medizinische Informationen. Die Therapien können besser auf Vorerkrankungen abgestimmt werden und eventuelle Koexistenzen zwischen Krankheiten können erkannt werden. Der zentrale Zugriff spart Zeit und erhöht die Qualität der Behandlung.
- Datenkontrolle: Patienten/Patientinnen können jederzeit auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen und einsehen, welche Praxis wann auf welche Daten zugegriffen hat. Sie entscheiden selbst, wer welche Daten sehen darf.
Pflichten und Rechte:
- Wer keine ePA möchte, muss aktiv bei seiner/ihrer Krankenkasse widersprechen.
- Patienten/Patientinnen können jederzeit einsehen, wer auf ihre ePA zugegriffen hat.
5. Was ändert sich für Zahnarztpraxen? Tipps zur Vorbereitung auf die ePA
Für Zahnarztpraxen ergeben sich neue Möglichkeiten und Anforderungen:
- Technische Voraussetzungen: Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und sicherstellen das ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) aktualisiert ist, um auf die ePA zugreifen zu können.
- Datenaustausch: Über das PVS können Behandlungsdaten wie Befunde oder Röntgenbilder sicher in die ePA hochgeladen werden – allerdings nur mit Zustimmung der Patienten/Patientinnen.
- Informationspflicht: Praxen müssen Patienten/Patientinnen mündlich über ihre Rechte und die Nutzung der ePA aufklären. Zu Patientenaufklärung können Formulare oder Aushänge zur Unterstützung herangezogen werden.
- Mitarbeiterschulung: Praxen sollten ihr Praxisteam über die neuen Abläufe und Anforderungen, insbesondere zur Befüllung der ePA und zum Umgang mit Patientenfragen informieren.
- Datenschutzerklärung: Gegebenenfalls sollte die Datenschutzerklärung um die Nutzung der Telematikinfrastruktur und der ePA angepasst werden.
- Datensicherheit:Alle Daten werden verschlüsselt in die ePA übertragen und gespeichert. Der Zugriff ist nur für autorisierte Praxen möglich und zeitlich begrenzt (standardmäßig 90 Tage). Patienten und Patientinnen können die Zugriffsrechte jederzeit widerrufen.
6. Fazit: Mehr Effizienz und Transparenz
Die ePA für alle ist ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie bietet Vorteile für Patienten, Patientinnen und Praxen gleichermaßen – von einer besseren Behandlungsqualität und Arbeitsprozessoptimierungen bis hin zu einer effizienteren Verwaltung medizinischer Daten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, um die Vorteile der ePA optimal zu nutzen.